25.04.2024

DSTG berät Politik: Anhörung zur Grundsteuer im Landtag

Der Landtag lud aufgrund eines vorangegangenen Antrags der FDP zu einer Sachverständigenanhörung über das Grundsteuermodell ein. Die DSTG NRW (als Interessenvertretung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung) konnte dabei erneut im Haushalts- und Finanzausschuss zur Meinungsbildung der Abgeordneten beitragen.

 

Die DSTG NRW machte dabei deutlich, dass eine Neuberechnung von 6,2 Mio. Grundsteuermessbescheiden zeitnah, also bis zum 01.01.2025, nicht in Frage komme und nicht zu bewältigen sei. Weiter wurde erläutert, dass die eigentlichen Probleme der Kommunen, die erheblichen Differenzen bei den Wertermittlungen durch eine veränderte Berechnung nicht gelöst würden. Die DSTG plädierte für die Anwendung gesplitteter Hebesätze durch die Kommunen und regte darüber hinaus an, bundesweit über die Daseinsberechtigung der Grundsteuer zu diskutieren.

 

Die Landespolitik hat ein Dilemma erkannt: Die erste Hauptfeststellung nach 58 Jahren hat zu erheblich abweichenden Grundstückswerten geführt. Der Plan, diese erhöhten Werte mit veränderten Grundsteuermesszahlen abzufedern, führt nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen. Bei den Kommunen herrscht nun Ratlosigkeit, wie die versprochene aufkommensneutrale Gestaltung der zukünftigen Grundsteuer aussehen könnte. Im Vorgriff auf die Kommunalwahlen 2025 sind alle Beteiligten an einer gangbaren Umsetzung interessiert.

 

Eine Auswertung der neuen Grundstückswerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt hat ergeben, dass die Anwendung des Bundesmodells, regional sowie differenziert nach Grundstücksarten, teils sehr unterschiedliche Werte ergibt. In der Folge würde dies dazu führen, dass vielfach für Wohngrundstücke deutlich mehr, für Geschäftsgrundstücke jedoch deutlich weniger Grundsteuer zu zahlen wäre. Die aktuelle Forderung der Kommunen, neue Grundsteuermessbescheide mit landeseinheitlich veränderten Messzahlen zu erlassen, würde eine nicht umsetzbare Arbeitsbelastung von weiteren 6,2 Mio. Bescheiden bedeuten.

 

Die DSTG sieht im Verfahren der gesplitteten Hebesätze eine Chance für die Kommunen, eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu realisieren. Die Mehrarbeit in den Kommunalverwaltungen dürfte dabei überschaubar bleiben. Die politischen Prozesse zur Findung der örtlichen Hebesätze wären aus Sicht der DSTG eine Möglichkeit, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

 

Im Rahmen der Stellungnahme regt die DSTG an, bundesweit zwei weitere Überlegungen in den Blick zu nehmen. So könnte die Grundstückswertfeststellung in Zukunft komplett durch die Kommunen erfolgen. Die Notwendigkeit eines steuerübergreifenden Einheitswertes gibt es nicht mehr. Die aktualisierten Datensätze der Hauptfeststellung könnten von den Kommunen übernommen werden und dank der Nähe zu Katasterämtern, Meldeämtern und Finanzkassen immer aktuell gehalten werden.

 

Betrachtet man Aufwand und Ertrag, wäre auch eine Abschaffung der Grundsteuer denkbar. Das bundesweite Steueraufkommen von 14 Mrd. € im Vergleich zu den Gesamtsteuereinnahmen von rund 1.000 Mrd. € ist gering und ließe sich durch andere Wege für die Kommunen und Bürger belastungsgleich ausgleichen. Die DSTG NRW sieht zudem die Möglichkeit, einen weiteren Schritt in Richtung Entbürokratisierung zu tun, der den Aufwand für die Bürger und den Staat senkt.

 

Schon im Vorfeld der Anhörung hatte der Finanzminister eine Parlamentsdebatte dazu genutzt, die außerordentlichen Leistungen der Beschäftigten der Finanzverwaltung in Zusammenhang mit der Bewältigung der Grundsteuerreform hervorzuheben. Deutliche Worte der Anerkennung, die auch im Landtag richtig platziert wurden.

 

In der Anhörung hat die DSTG diese Leistungen der Finanzverwaltung mehrfach betont. Denn wenn es irgendwann wieder darum geht, dass Anerkennung und Wertschätzung auch Geld kosten können, brauchen wir die Unterstützung des Finanzministers und des Landtages.